Arminius Digital
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Rechtliches

AllgemeineGeschäftsbedingungen.

Vertragsgrundlagen für unsere Zusammenarbeit mit Unternehmen.

Arminius Digital – Regional verwurzelt. Digital sichtbar.

Arminius Digital GbR
Kökerstraße 6–8
33330 Gütersloh

info@arminiusdigital.de

Anbieter

Arminius Digital GbR
Maximillian C. Keil & Melanie Keil
Kökerstraße 6–8
33330 Gütersloh

E-Mail: info@arminiusdigital.de

01 · Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Arminius Digital GbR – nachfolgend „Arminius Digital“ – und ihren Auftraggebern über Website-Konzeption, Webdesign, Website-Entwicklung und -Redesign, technische und inhaltliche Optimierung, Generative Engine Optimization (GEO), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Monitoring, Beratung, Betreuung sowie damit verbundene Leistungen.

1.2 Das Angebot von Arminius Digital richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen gelten diese AGB in ihrer bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Arminius Digital ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.5 Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail.

02 · Angebot und Vertragsschluss

2.1 Darstellungen von Leistungen und Preisen auf der Website sind freibleibend und stellen noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles Angebot von Arminius Digital annimmt, Arminius Digital den Auftrag in Textform bestätigt oder auf Wunsch des Auftraggebers mit der Leistung beginnt.

2.3 Ein individuelles Angebot kann innerhalb der dort genannten Frist angenommen werden. Fehlt eine Frist, ist das Angebot 14 Kalendertage ab Zugang gültig.

2.4 Gegenstand und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

2.5 Arminius Digital darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter und sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einsetzen. Arminius Digital bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

03 · Art und Umfang der Leistungen

3.1 Bei Website-Projekten schuldet Arminius Digital den im Angebot beschriebenen Arbeitserfolg. Maßgeblich sind die vereinbarten Funktionen, Inhalte, Gestaltungsmerkmale und technischen Anforderungen.

3.2 Beratungs-, Betreuungs-, Monitoring-, SEO- und GEO-Leistungen sind Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Arbeitserfolg vereinbart wurde. Arminius Digital schuldet eine fachgerechte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

3.3 Insbesondere werden keine bestimmten Platzierungen, Erwähnungen oder Empfehlungen in Google, ChatGPT, Perplexity, Google AI Overviews oder anderen Such- und KI-Systemen sowie keine bestimmte Zahl von Besuchern, Anfragen, Leads oder Umsätzen garantiert.

3.4 Arminius Digital erbringt die Leistungen nach dem bei Vertragsschluss anerkannten Stand der Technik und unter Beachtung der im Angebot festgelegten Anforderungen. Soweit keine Detailvorgaben vereinbart wurden, besteht ein angemessener gestalterischer und technischer Spielraum.

3.5 Besondere Anforderungen, etwa Barrierefreiheit nach bestimmten gesetzlichen oder technischen Standards, Mehrsprachigkeit, Schnittstellen, Rechtstexte, Tracking- oder Consent-Systeme, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

04 · Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Dateien, Bild- und Markenmaterialien, technischen Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in einem verwendbaren Format bereit.

4.2 Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Rückmeldungen und Freigaben sollen gebündelt erfolgen. Soweit keine andere Frist vereinbart wurde, erfolgen Rückmeldungen innerhalb von fünf Werktagen.

4.3 Der Auftraggeber prüft die von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte auf sachliche Richtigkeit sowie auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte.

4.4 Vor Eingriffen in bestehende Systeme erstellt der Auftraggeber eine aktuelle Datensicherung, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich von Arminius Digital übernommen wird.

4.5 Verzögert sich die Leistung durch eine nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Nach vorherigem Hinweis darf Arminius Digital hierdurch entstehenden, nachweisbaren Mehraufwand gesondert berechnen.

05 · Termine und Leistungshindernisse

5.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie im individuellen Angebot oder in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

5.2 Leistungsfristen beginnen erst, wenn die für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlichen Mitwirkungen, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarten Vorauszahlungen vollständig vorliegen.

5.3 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Arminius Digital – insbesondere Ausfälle von Infrastruktur oder Drittanbietern, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Epidemien und Pandemien, Naturereignisse oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt – verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Arminius Digital informiert den Auftraggeber unverzüglich über erhebliche Verzögerungen.

5.4 Wird eine für die Leistung wesentliche Person durch unvorhersehbare, länger andauernde Erkrankung oder einen vergleichbaren Umstand an der Leistungserbringung gehindert und ist eine gleichwertige Vertretung nicht mit zumutbarem Aufwand möglich, verlängern sich die betroffenen Leistungsfristen angemessen. Ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Termine bleiben hiervon unberührt, soweit ihre Einhaltung durch zumutbare Vertretung möglich ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

06 · Projektablauf und Korrekturen

6.1 Website-Projekte können in Konzept-, Design-, Entwicklungs-, Prüf- und Übergabephasen gegliedert werden. Eine vom Auftraggeber freigegebene Phase bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung.

6.2 Soweit im Angebot keine andere Anzahl genannt ist, sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife ist eine gebündelte, in sich abgeschlossene Rückmeldung des Auftraggebers zu dem jeweils vorgelegten Bearbeitungsstand.

6.3 Änderungen an bereits freigegebenen Konzepten, neue Anforderungen, zusätzliche Funktionen, weitere Korrekturschleifen oder nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs gelten als Zusatzleistungen. Arminius Digital teilt dem Auftraggeber vor der Ausführung die Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan mit.

6.4 Die Beseitigung eines Mangels, durch den die vereinbarte Beschaffenheit nicht erreicht wird, gilt nicht als kostenpflichtige Korrekturschleife.

07 · Abnahme von Website-Leistungen

7.1 Nach Fertigstellung stellt Arminius Digital die abnahmefähige Leistung bereit und fordert den Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.

7.2 Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Eine Verweigerung ist unter konkreter Beschreibung mindestens eines Mangels zu erklären.

7.3 Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb der Prüfungsfrist, kann Arminius Digital eine angemessene Nachfrist zur Abnahme setzen. Nach fruchtlosem Ablauf gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen des § 640 Abs. 2 BGB.

7.4 Eine Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch die vorbehaltlose Freigabe zum Livegang oder die produktive Nutzung der Website, soweit aus den Umständen eine Billigung als im Wesentlichen vertragsgemäß hervorgeht.

7.5 Für in sich abgeschlossene, selbstständig nutzbare Teilleistungen können Teilabnahmen vereinbart werden.

08 · Vergütung und Zahlung

8.1 Die Vergütung und etwaige Zahlungsabschnitte ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Solange Arminius Digital die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

8.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

8.3 Fremdkosten, Lizenzgebühren, Hosting-, Domain-, Plugin-, Schrift-, Bild-, API- oder sonstige Drittanbieterkosten sind nur in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot genannt ist.

8.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Arminius Digital darf nach erfolgloser Mahnung und angemessener Ankündigung noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Zahlung aussetzen, sofern dem keine überwiegenden Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

8.5 Nutzungsrechte an den von Arminius Digital erstellten Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung über.

8.6 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

09 · Drittanbieter und technische Dienste

9.1 Für die Leistung können Dienste und Komponenten Dritter eingesetzt werden, insbesondere Hosting, Domains, Content-Management-Systeme, Open-Source-Software, Plugins, APIs, Analyse-, Such- und KI-Dienste.

9.2 Soweit möglich, werden Verträge über kostenpflichtige Drittleistungen unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter geschlossen. Beauftragt der Auftraggeber Arminius Digital mit der Beschaffung, trägt er die zuvor freigegebenen Kosten.

9.3 Für Leistungen Dritter gelten deren Nutzungs-, Lizenz- und Datenschutzbedingungen. Arminius Digital haftet nicht für nach Vertragsschluss eintretende Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle von Drittleistungen, soweit Arminius Digital diese nicht zu vertreten hat.

9.4 Rechte und Pflichten aus Open-Source- und sonstigen Drittanbieter-Lizenzen bleiben unberührt.

10 · Nutzungsrechte

10.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den speziell für ihn erstellten und als final übergebenen Arbeitsergebnissen das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache Recht, diese für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und selbst oder durch Dritte bearbeiten zu lassen.

10.2 Soweit für den Vertragszweck ausdrücklich weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte erforderlich und vereinbart sind, ergibt sich deren Umfang aus dem individuellen Angebot.

10.3 Vorbestehende Materialien, allgemeine Gestaltungselemente, Methoden, Know-how, Bibliotheken, Frameworks, wiederverwendbare Codebestandteile, Werkzeuge und Vorlagen von Arminius Digital verbleiben bei Arminius Digital. Der Auftraggeber erhält daran die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen einfachen Rechte.

10.4 An nicht ausgewählten Entwürfen, Zwischenständen und verworfenen Konzepten werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.

10.5 Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte sowie Lizenzbedingungen Dritter bleiben unberührt.

11 · Materialien des Auftraggebers

11.1 Der Auftraggeber räumt Arminius Digital für die Dauer und den Zweck der Vertragserfüllung die erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Texten, Bildern, Logos, Marken, Daten und sonstigen Inhalten ein.

11.2 Der Auftraggeber sichert zu, zur Bereitstellung und Nutzung dieser Materialien berechtigt zu sein und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

11.3 Wird Arminius Digital wegen einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung durch bereitgestellte Materialien von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Arminius Digital von den berechtigten Ansprüchen und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Arminius Digital informiert den Auftraggeber unverzüglich und stimmt die Rechtsverteidigung angemessen mit ihm ab.

12 · Referenznutzung

12.1 Wird die Nutzung als Referenz im individuellen Angebot oder gesondert vereinbart, darf Arminius Digital den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie öffentlich zugängliche Ansichten und eine sachliche Beschreibung des Projekts als Referenz verwenden.

12.2 Die vereinbarte Referenznutzung umfasst insbesondere die eigene Website, Social-Media-Auftritte, Präsentationen, Angebots- und Vertriebsunterlagen sowie Projekt- und Agenturportfolios.

12.3 Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, wird das Referenzrecht räumlich und zeitlich unbeschränkt eingeräumt und besteht über das Vertragsende hinaus fort. Vertrauliche Informationen dürfen nicht veröffentlicht werden. Das Recht zur künftigen Nutzung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

13 · GEO, SEO und Monitoring

13.1 Suchmaschinen und KI-Systeme werden von unabhängigen Dritten betrieben. Algorithmen, Datenquellen, Darstellung und Verfügbarkeit können jederzeit geändert werden. Arminius Digital hat hierauf keinen beherrschenden Einfluss.

13.2 Auswertungen, Sichtbarkeitsmessungen und Berichte bilden den zum Messzeitpunkt mit den vereinbarten Methoden feststellbaren Stand ab. Ergebnisse können je nach Standort, Zeitpunkt, Nutzerprofil, Formulierung und System variieren.

13.3 Der Auftraggeber informiert Arminius Digital über wesentliche Änderungen an Website, Domain, Inhalten, Tracking, technischen Zugängen oder Unternehmensdaten, soweit diese die Betreuung beeinflussen können.

13.4 Arminius Digital setzt keine Maßnahmen ein, die nach fachlicher Einschätzung gegen veröffentlichte Richtlinien der betroffenen Plattformen verstoßen oder die Integrität von Such- oder KI-Systemen gezielt beeinträchtigen.

14 · Mängel und Support

14.1 Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Arminius Digital ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

14.2 Der Auftraggeber beschreibt einen Mangel nachvollziehbar und stellt die zur Reproduktion erforderlichen Informationen bereit.

14.3 Änderungen an der Leistung durch den Auftraggeber oder Dritte lassen Mängelrechte nur entfallen, soweit die Änderung für den Mangel ursächlich ist oder die Prüfung beziehungsweise Nacherfüllung unzumutbar erschwert.

14.4 Ein im Angebot enthaltener Supportzeitraum umfasst die Behebung vertragswidriger Funktionen sowie die dort konkret genannten Unterstützungsleistungen. Neue Funktionen, inhaltliche Änderungen, Schulungen und Anpassungen an nachträglich geänderte Drittleistungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten.

15 · Haftung

15.1 Arminius Digital haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Arminius Digital.

15.5 Für Datenverluste haftet Arminius Digital nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber angefallen wäre, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich von Arminius Digital geschuldet war.

16 · Verjährung

16.1 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln werkvertraglicher Leistungen verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Sonstige vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Arminius Digital verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

16.2 Die Verkürzung nach 16.1 gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

17 · Vertraulichkeit und Datenschutz

17.1 Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

17.2 Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Verarbeitet Arminius Digital personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

17.3 Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit seiner Website, der eingesetzten Inhalte, Formulare, Tracking- und Marketingdienste sowie der von ihm veranlassten Datenverarbeitung verantwortlich, soweit Arminius Digital nicht ausdrücklich eine eigene Verantwortlichkeit übernimmt.

17.4 Rechtliche Prüfungen und die Erstellung verbindlicher Rechtsberatung sind nicht Gegenstand der Leistungen von Arminius Digital.

17.5 Auskünfte, Empfehlungen und Hinweise erbringt Arminius Digital nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage des jeweiligen Kenntnisstands. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Fehlerfreiheit von Auskünften, Empfehlungen und bereitgestellten Inhalten wird nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 15 übernommen. Rechtliche Prüfungen und verbindliche Rechtsberatung sind nicht Gegenstand der Leistungen (Ziffer 17.4).

18 · Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

18.1 Beginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist laufender Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.

18.2 Fehlt dort eine Regelung, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.

18.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer Kündigung wegen einer behebbaren Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.

18.4 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen und bereits verbindlich beauftragte Drittleistungen sind zu vergüten.

19 · Kündigung von Projektverträgen

19.1 Für die freie Kündigung eines Werkvertrags durch den Auftraggeber gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 648 BGB. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

19.2 Nach Vertragsende stellt Arminius Digital die bis dahin vertragsgemäß erstellten und vergüteten Arbeitsergebnisse in dem vorhandenen Bearbeitungsstand bereit, soweit dem keine Rechte Dritter oder technischen Gründe entgegenstehen.

19.3 Nutzungsrechte werden nur in dem Umfang eingeräumt, in dem die entsprechenden Arbeitsergebnisse vollständig vergütet sind.

20 · Schlussbestimmungen

20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gütersloh ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

20.3 Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Der gesetzliche Vorrang individueller Abreden bleibt hiervon unberührt.

20.4 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 18. Juli 2026

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